Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 22.01.2026 | B2B – Rupert Salletmaier e.U.
Hinweis: Diese AGB gelten ausschließlich für Geschäfte mit Unternehmern (B2B). Für Verbrauchergeschäfte gelten die gesetzlichen Bestimmungen des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes.
1. Anbieter / Geltungsbereich / Einbeziehung
1.1 Anbieter: Rupert Salletmaier e.U., Pattighamried 5, 4910 Ried i.I., Österreich, UID: ATU62995012, E-Mail: office@tech-con.at, Tel.: +43 664 4772981 (im Folgenden „Auftragnehmer").
1.2 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern iSd UGB („Kunde") für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers.
1.3 Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.
1.4 Diese AGB werden Vertragsinhalt, wenn der Kunde vor Vertragsabschluss ausdrücklich oder schlüssig zustimmt oder wenn im Angebot/Auftrag/der Auftragsbestätigung deutlich auf diese AGB verwiesen wird.
2. Leistungsgegenstand (Schwerpunkte)
2.1 Der Auftragnehmer erbringt – je nach Vereinbarung – Leistungen als Beschaffungsagentur/Projektabwicklung in den Bereichen:
- Baugruppenfertigung und Kleinserien (Metall/Kunststoff)
- Ersatzteilbeschaffung inkl. Prototypen- und Einzelteilfertigung
- Beschichtung von Teilen mit Industriekunststoffen
2.2 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus Angebot, Spezifikation/Zeichnungen, Auftragsbestätigung und ggf. ergänzenden Vereinbarungen.
3. Rollenmodell je Auftrag
3.1 Je Auftrag gilt eines der folgenden Modelle – maßgeblich ist die Auftragsbestätigung:
A) Vermittlungsmodell
Der Auftragnehmer vermittelt/koordiniert; der Vertrag kommt direkt zwischen Kunde und Drittlieferant zustande.
B) Liefer-/Werkmodell
Der Auftragnehmer ist Vertragspartner für Lieferung/Werkleistung und darf Subunternehmer einsetzen.
3.2 Wenn nicht ausdrücklich anders bestätigt, gilt Modell B (Eigenleistung).
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1 Der Kunde stellt alle erforderlichen Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung (Zeichnungen, CAD, Stücklisten, Material, Toleranzen, Oberflächen, Prüfanforderungen, Einsatzbedingungen, Mengen, Termine, Normen).
4.2 Änderungen/Erweiterungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Mehrkosten und Terminfolgen trägt der Kunde.
4.3 Beigestellte Teile/Materialien müssen bearbeitungsgeeignet übergeben werden; der Kunde weist auf sensible Oberflächen, Vorschäden, besondere Risiken und Einsatzbedingungen hin.
5. Angebote / Vertragsschluss
5.1 Angebote sind freibleibend, sofern nicht als verbindlich bezeichnet.
5.2 Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung (E-Mail ausreichend) oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
5.3 Technisch gleichwertige Alternativen sind zulässig, sofern Funktion/Qualität nicht beeinträchtigt wird.
6. Preise / Nebenkosten
6.1 Preise verstehen sich netto zzgl. USt sowie ggf. Verpackung, Transport, Versicherung, Zoll und Gebühren, sofern nicht anders vereinbart.
6.2 Fremdleistungen (Lieferanten, Transporte, Sonderprüfungen, Express, Werkzeuge) werden nach Vereinbarung oder nach tatsächlichem Aufwand weiterverrechnet.
6.3 Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
7. Zahlungsbedingungen
7.1 Rechnungen sind – sofern nicht anders vereinbart – binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum netto fällig.
7.2 Bei Verzug kann der Auftragnehmer die gesetzlichen Verzugszinsen im Unternehmerverkehr sowie angemessene Mahn-/Inkassokosten verlangen und Leistungen zurückhalten.
8. Termine / Lieferfristen / höhere Gewalt
8.1 Liefer- und Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn ausdrücklich schriftlich vereinbart.
8.2 Bei höherer Gewalt oder nicht vom Auftragnehmer zu vertretenden Umständen (z.B. Lieferkettenstörungen, Rohstoffengpässe, Streik, behördliche Maßnahmen) verlängern sich Fristen angemessen; Schadenersatz wegen Verzugs ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
9. Versand / Gefahrübergang
9.1 Die Versandart erfolgt nach bestem Ermessen, sofern nicht anders vereinbart.
9.2 Gefahrübergang (B2B): Mit Übergabe an den Transporteur oder Bereitstellung zur Abholung geht die Gefahr auf den Kunden über.
10. Eigentumsvorbehalt
10.1 Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum des Auftragnehmers.
11. Prüfung / Mängelrüge (B2B)
11.1 Der Kunde hat Lieferungen/Leistungen unverzüglich zu prüfen.
11.2 Offene Mängel sind binnen 5 Werktagen ab Lieferung/Übergabe schriftlich zu rügen, verdeckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung.
11.3 Unterbleibt die rechtzeitige Rüge, gilt die Leistung als genehmigt; gesetzliche Untersuchungs- und Rügepflichten (insb. § 377 UGB) bleiben unberührt.
12. Gewährleistung
12.1 Soweit gesetzlich zulässig, wird die Gewährleistungsfrist im B2B auf 12 Monate ab Übergabe/Abnahme verkürzt.
12.2 Primär steht dem Auftragnehmer das Recht auf Verbesserung oder Austausch zu; zumindest ein angemessener Verbesserungsversuch ist zu ermöglichen.
12.3 Bei Beschichtungen gilt: Einsatzbedingungen (Temperatur, Chemikalien, Abrasion, Reinigung) müssen vom Kunden vollständig offengelegt werden.
13. Haftung
13.1 Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
13.2 Eine Haftung für Personenschäden wird nicht ausgeschlossen.
13.3 Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn und reine Vermögensschäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
13.4 Haftungsbegrenzung: Die Haftung ist – soweit gesetzlich zulässig – der Höhe nach mit maximal EUR 35.000,00 pro Schadensfall und Auftrag begrenzt.
14. Schutzrechte / Unterlagen / Vertraulichkeit
14.1 Der Kunde sichert zu, dass beigestellte Unterlagen/Designs keine Rechte Dritter verletzen; der Kunde hält den Auftragnehmer diesbezüglich schad- und klaglos.
14.2 Angebote, Kalkulationen und Unterlagen des Auftragnehmers dürfen ohne schriftliche Zustimmung nicht vervielfältigt oder weitergegeben werden.
14.3 Beide Parteien behandeln nicht öffentliche Informationen vertraulich; diese Pflicht gilt auch nach Vertragsende für 3 Jahre fort.
15. Storno / Rücktritt durch den Kunden
15.1 Storniert der Kunde einen bereits bestätigten Auftrag, sind bereits angefallene Kosten (Materialdisposition, Werkzeuge, Fremdleistungen, Arbeitszeit) jedenfalls zu ersetzen.
15.2 Stornogebühr: Zusätzlich wird – soweit gesetzlich zulässig – eine Stornogebühr in Höhe von 60% des Netto-Auftragswertes verrechnet, mindestens jedoch EUR 1.000,00.
15.3 Dem Kunden bleibt der Nachweis offen, dass dem Auftragnehmer ein geringerer Schaden entstanden ist.
16. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
16.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG), soweit zulässig.
16.2 Gerichtsstand für Unternehmergeschäfte ist das sachlich zuständige Gericht für 4910 Ried i.I., Österreich.
17. Schlussbestimmungen
17.1 Änderungen/Ergänzungen bedürfen der Schriftform (E-Mail ausreichend, sofern nicht zwingend strengere Form vorgeschrieben ist).
17.2 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Rest wirksam; an deren Stelle tritt eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.